Erklärung von Amnesty International zum Gesetzesvorhaben vom 6. April 2020 über die Sonderregelungen zur Durchführung der allgemeinen Präsidentschaftswahlen 2020

Amnesty International veröffentlicht diese Erklärung, um die Aufmerksamkeit des Gesetzgebungsausschusses, des Ausschusses für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Petitionen und der Kommission für lokale Regierung und Staatsverwaltung (denen der oben genannte Gesetzentwurf zur Diskussion vorgelegt wurde) auf die internationalen Verpflichtungen Polens und die allgemein akzeptierten Standards bezüglich des Rechts der Bürger_innen auf Beteiligung an der Regierungsführung des Landes zu lenken.

Amnesty International ist eine seit fast 60 Jahren bestehende weltweite Bewegung zum Schutz der Menschenrechte. Ziel der Vereinigung ist es, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Rechte für jeden Menschen zu garantieren. Amnesty International recherchiert, dokumentiert und veröffentlicht Berichte über Fälle von Menschenrechtsverletzungen und führt Kampagnen durch, um die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und die Opfer solcher Verletzungen zu unterstützen .

Amnesty International setzt sich für alle Rechte ein, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Abkommen verbürgt sind, und hebt gleichzeitig die gegenseitige Abhängigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie die Folgen ihrer Verletzungen hervor.

Amnesty International ist unabhängig von jeglichen staatlichen Institutionen, politischen Ideologien, Religionen oder Gruppen, die auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sind.

Ziel dieser Erklärung von Amnesty International ist es, die Besorgnis über den Schutz der Menschenrechte, die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen und die Praktiken der staatlichen Behörden im Zusammenhang mit dem genannten Fall zum Ausdruck zu bringen.

Wir möchten die Bedrohungen hervorheben, denen die Menschenrechte in Polen in der Zeit vor den Wahlen und in der eigentlichen Wahlperiode ausgesetzt sind, sowie die Verpflichtungen des Staates unterstreichen, ein Umfeld zu schaffen, welches die uneingeschränkte und tatsächliche Teilnahme von Bürger_innen am öffentlichen Leben und an der Regierungsführung des eigenen Landes ermöglicht.

 

Menschenrechte im Kontext der geplanten Präsidentschaftswahlen im Mai 2020

Gemäß den internationalen Menschenrechtsbestimmungen ist jeder Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle am Wahlprozess beteiligten Personen ihre Rechte und Freiheiten ungehindert und vollständig nutzen können. Im Folgenden möchten wir die Aufmerksamkeit auf ausgewählte Menschenrechte und Freiheiten lenken, die durch den Plan zur Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Mai 2020 im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie bedroht sind.

  • Das Recht auf Versammlung

Das Recht auf friedliche Versammlungen – öffentliche Demonstrationen und politische Kundgebungen – ist ein integraler Bestandteil des Wahlprozesses und stellt ein wirksames Mittel zur Verbreitung von Informationen und politischen Kampagnen dar.

Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hat hervorgehoben, dass die Wahlperiode eine wichtige Zeit für die Stärkung der verantwortlichen Institutionen ist und dass die Staaten konkrete und präzise Maßnahmen ergreifen sollten, die jedem Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten, insbesondere in das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, entgegenwirken. Darüber hinaus sollte der Staat während der Wahl zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Möglichkeit der Ausübung dieser Grundrechte zu sichern und zu vereinfachen. Die Gewährleistung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird zum jetzigen Zeitpunkt als eine Schlüsselfrage angesehen.

  • Das Recht auf Freizügigkeit

Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass alle Personen, die ihr Recht auf Teilnahme am politischen Leben wahrnehmen wollen, sich frei, ohne unbegründete Einschränkungen und ohne Angst bewegen können und Zugang zu allen Ereignissen oder Orten im Zusammenhang mit der Wahl haben.

  • Das Recht auf Freiheit von Angst um körperliche Unversehrtheit

Bei der Durchführung der Wahlen müssen die Menschenrechte respektiert werden. Alle Personen, die an der Wahl teilnehmen, einschließlich der Kandidat_innen, der Wähler_innen und des Wahlpersonals, müssen frei von Angst um ihre Gesundheit und ihr Leben sein. Diese Regel ist mit der Ausübung des Rechts auf Gesundheit, des Rechts auf Leben sowie des Rechts auf Freiheit und persönliche Sicherheit verbunden.

  • Wahlen während des erklärten oder faktischen Ausnahmezustands

Jeder Staat, der sich auf eine Wahl vorbereitet, sollte die während des Ausnahmezustands geltenden Bestimmungen, welche die grundlegenden Menschenrechte im Wahlkampfzeitraum einschränken, sorgfältig überprüfen. Jede Vorschrift, welche die Möglichkeit zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information, des Rechts auf friedliche Versammlung und Vereinigung usw. einschränkt, kann als eine Aushöhlung des Rechts auf Teilnahme am öffentlichen Leben angesehen werden.

  • Das Prinzip der Spezifität und Stabilität des Rechts

Entsprechende Regelungen sollten bereits vor Beginn des Wahlprozesses eingeführt werden. Wie jedes andere Gesetz sollten diese Vorschriften klar und prägnant sein, um jeglichen möglichen Missbrauch oder Eingriffe in die Fähigkeit einer Person zur vollen Ausübung ihrer politischen Rechte, einschließlich des Rechts auf uneingeschränkte Teilnahme an der Wahl, zu verhindern. Diese Vorschriften sollten auch weithin vertrauenswürdig, leicht verständlich und für alle Mitglieder der Gesellschaft zugänglich sein.

 

In den letzten Tagen wurden die oben genannten Fragen von Mitgliedern verschiedener Organisationen erörtert, welche die Menschenrechte und die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit schützen, wie z.B. die Europäische Kommission oder die OSZE.

In der Entschließung vom 17. April 2020 zur koordinierten Aktion der EU zur Bekämpfung der Pandemie COVID 19 und ihrer Folgen (2020/2616(RSP)), Punkt 46, hat das Europäische Parlament

“betont, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit weiterhin gelten müssen und dass die Behörden im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen sicherstellen müssen, dass jeder Mensch die gleichen Rechte und den gleichen Schutz genießt; betont, dass alle auf nationaler und/oder EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen mit der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen, in einem strikten Verhältnis zu den Erfordernissen der Situation stehen, in einem eindeutigen Zusammenhang mit der anhaltenden Gesundheitskrise stehen, zeitlich begrenzt und regelmäßig überprüft werden müssen”.

Angesichts der oben diskutierten Punkte möchte ich die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass die genannten Standards in der Arbeit des Senats eingehalten werden und dazu beitragen, dass der polnische Staat seine internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in der Zeit vor und während der Wahl sowie die Verpflichtung, ein Umfeld zu schaffen, das die uneingeschränkte und tatsächliche Teilnahme am öffentlichen Leben und an der Staatsführung des eigenen Landes ermöglicht, einhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Draginja Nadaždin

Die Direktorin von Amnesty International Polen

 

Geschrieben von eu-laender