Urteil des EGMR zum „rechtswidrigen“ Verfassungsgericht muss Klage anstoßen

Als Reaktion auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte‚in dem festgestellt wurde, dass Unregelmäßigkeiten bei der Wahl von Richtern vor dem Verfassungsgericht Polens den Zugang zu einem „Rechtstribunal“ verhinderten, sagte die Direktorin der Europäischen Institutionen von Amnesty International, Eve Geddie:

 

„Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es sendet eine starke Botschaft an die polnischen Behörden: die Einmischung bei der Wahl von Richtern beim Verfassungsgericht macht das Verfassungsgericht rechtswidrig.

 

„Dieses Urteil, dass der Sitz des polnischen Verfassungsgerichtshofs nicht unabhängig ist und seine Richter unter Verstoß gegen das Gesetz ernannt wurden, muss nun die EU anspornen, endlich starke Maßnahmen zu ergreifen. Jahre des „Dialogs“, um die polnischen Behörden daran zu hindern, die Kontrolle über ihre Gerichte zu übernehmen, sind eindeutig gescheitert.

„Diese Entscheidung bestätigt, was viele Menschen in Polen seit einiger Zeit wissen: dass das Verfassungsgericht die Menschenrechte nicht mehr wirksam schützen kann. Wie kann ein rechtswidriger Gerichtshof die Rechte der Menschen wahren?

„Wir hoffen, dass dieses Urteil Institutionen wie die EU dazu anregen wird, nach Jahren des“Dialogs„endlich entschlossene Maßnahmen in dieser Angelegenheit zu ergreifen, die es offensichtlich versäumt haben, die polnischen Behörden zu stoppen, die diese entscheidende Justizbehörde untergraben.“

Geschrieben von eu-laender

19. September 2021