Ungarn: Gesetzesvorschlag ein neuer Frontalangriff auf LGBTI-Personen

Als Reaktion auf die Einreichung von Anti-LGBTI-Rechtsänderungen, die Bildung und Werbung verbieten würden, die als „popularisieren“ oder sogar darstellen, einvernehmliches gleichgeschlechtliches Verhalten oder die Bestätigung des Geschlechts für Kinder, Direktor von Amnesty International Ungarn, sagte David Vig:

„Diese Vorschläge, die dunkle Echos des russischen “Propaganda-Gesetzes” haben, werden LGBTI-Personen weiter stigmatisieren und sie einer größeren Diskriminierung in einem bereits feindseligen Umfeld für diejenigen, die LGBTI sind oder als so wahrgenommen werden, aussetzen.

„Die Änderung einer Gesetzesvorlage, die gegen Kindesmissbrauch vorgehen soll, scheint ein bewusster Versuch der ungarischen Regierung zu sein, Pädophilie mit LGBTI-Personen zu verbinden.

„Dass dies nur Wochen nach der Übernahme der Präsidentschaft des Ministerkomitees des Europarates geschehen sollte, zeigt, wie brazen Viktor Orbans Regierung geworden ist, wenn sie Hass-Populismus gegen Minderheiten einsetzt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen verlangen, dass die ungarischen Behörden diese Änderungen aus dem Gesetz entfernen, bevor sie am 15. Juni abstimmen.“

Hintergrund

Die Änderungen schreiben vor, dass alle Medieninhalte, die Homosexualität verbreiten oder sie darstellen, nicht Kindern unter 18 Jahren gezeigt werden dürfen und Werbung, die „Abweichung vom biologischen Geschlecht, Veränderung des Geschlechts, Vermehrung oder Darstellung von Homosexualität“ zeigt, nicht für unter 18-Jährige zugänglich gemacht werden darf.

Die Änderungen schreiben auch vor, dass Fernseh- und Radiowerbungen, die „Abweichung vom biologischen Geschlecht, Veränderung des Geschlechts, Ausbreitung oder Darstellung von Homosexualität“ zeigen, nur zwischen 22 und 5 Uhr gezeigt werden dürfen. Verstöße gegen diese Verordnung könnten mit Geldstrafen belegt werden oder deren Rundfunk ausgesetzt werden.

Der Vorschlag sieht ferner vor, dass Menschenrechtserziehungskurse in Schulen über „sexuelle Orientierung“ nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie Ungarns „Verfassungsidentität“ und seine christliche Kultur respektieren und solange sie nicht einvernehmliches gleichgeschlechtliches Verhalten oder die Bekräftigung des eigenen Geschlechts propagieren.

Über den Gesetzentwurf soll am 15. Juni abgestimmt und angenommen werden.

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Geschrieben von eu-laender

19. September 2021